Oft gestellte Fragen

1. Wer kann an den ausgeschriebenen Seminaren und Schulungen des Bildungswerks teilnehmen?

Die öffentlichen Seminare zur politischen Bildung stehen grundsätzlich allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Teilnahme offen. Mitglieder des Deutschen BundeswehrVerbandes und Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr haben bei überbuchten Seminaren Vorrang. DBwV-Mitglieder profitieren außerdem von reduzierten Preisen.

Die Seminare zu Fragen der Alterssicherung richten sich in erster Linie an Berufssoldaten und -soldatinnen, die aus dem aktiven Dienst ausscheiden. DBwV-Mitglieder profitieren von reduzierten Preisen.

Die Schulungen im Bereich Beteiligungsrechte stehen der entsprechenden Zielgruppe (z.B. Vertrauenspersonen bei Schulungen für Vertrauenspersonen gem. § 4 SGB) ohne Einschränkung offen.

2. Sind die ausgeschriebenen Seminare barrierefrei?

Die öffentlichen Seminare zur politischen Bildung sind grundsätzlich nicht barrierefrei und erfordern eine grundlegende körperliche Fitness. „Kritische“ Programmpunkte könnten z.B. eine Stadtführung, die Begehung einer Festungsanlage oder auch der Besuch in einem weitläufigen Museum sein.

3. Welche Inhalte bietet das Bildungswerk in ihren ausgeschriebenen Seminaren und Schulungen an?

Die öffentlichen Seminare zur politischen Bildung werden jährlich neu ausgeplant. Der Seminarbeschreibung, die Sie hier  finden, können Sie entnehmen, welche Themen das Seminar konkret behandeln wird.

Informationen zu den Inhalten der Seminare zur Alterssicherung finden Sie hier

Gleiches gilt für die Schulungen im Bereich der Beteiligungsrechte. Auch hier empfehlen wir einen Blick auf die entsprechende Unterseite

 

4. Wie lange dauern die Seminareund Schulungen in der Regel?

Unsere öffentlichen Seminare zur politischen Bildung beginnen, sofern nicht anders benannt, Montagnachmittag und enden Freitagmittag.

Unsere Seminare zur Alterssicherung beginnen, sofern nicht anders benannt, Montagnachmittag und enden am Donnerstagnachmittag.

Die Dauer von Schulungen im Bereich der Beteiligungsrechte ist sehr unterschiedlich Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte den einzelnen Schulungsbeschreibungen.

5. Wann und wie melde ich mich zu einem der angebotenen Seminare an?

Wir bitten Sie, sich frühzeitig über diese Homepage anzumelden. Für unsere

  • öffentlichen Seminar zur politischen Bildung,
  • Seminare zur Alterssicherung sowie
  • Schulungen im Bereich der Beteiligungsrechte

steht Ihnen ein gesondertes Anmeldeformular zur Verfügung.

Bitte beachten Sie außerdem:

  • Bei Interesse an mehreren Seminaren muss für jedes Seminar das jeweilige Anmeldeformular ausgefüllt werden. Mehrfachanmeldungen über ein Anmeldeformular sind nicht möglich.
  • Die Anmeldung gilt verbindlich für die Gesamtdauer des Seminars.
  • Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Bei einer Überbuchung behält sich das Bildungswerk eine Auswahl der Teilnehmer vor.
    • Gilt nur bei Alterssicherungsseminaren: Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt im Konfliktfall nach dem jeweiligen Dienstzeitende. Daher beachten Sie bei Ihrer Anmeldung zu Ihrem Wunschtermin bitte das Datum Ihres Dienstzeitendes. Wir empfehlen eine Anmeldung/Teilnahme neun bis zwölf Monate vor der Pensionierung.
  • Unmittelbar nach der Anmeldung erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung. Die tatsächliche Anmeldebestätigung erhalten Sie erst nach Sichtung aller vorliegenden Anmeldungen, aber zeitgerecht vor Seminarbeginn per E-Mail.
  • Sollten Sie eine Seminaranmeldung nicht mehr aufrechterhalten wollen, informieren Sie uns bitte umgehend darüber. Bitte beachten Sie dabei die geltenden Stornierungsfristen.

Sind Sie Projektverantwortliche oder -verantwortlicher für ein Seminar zur Persönlichkeitsbildung für eine Bundeswehrgruppe zuständig? Alle Informationen zu unserem Angebot finden Sie hier. In der Geschäftsstelle steht Ihnen Frau Claudia Krämer zur Verfügung.

Haben Sie Interesse an einer individuellen Schulung im Bereich der Beteiligungsrechte? Dann kontaktieren Sie gerne  Frau Corina Yap.

6. Wann erhalte ich meine Anmeldebestätigung?

Das Bildungswerk veröffentlicht sein Angebot an öffentlichen Seminaren zur politischen Bildung immer zum 1. Oktober eines Jahres für das Folgejahr. Die Anmeldebestätigungen werden ca. zwei Monate nach der Anmeldung verschickt.

7. Wie hoch sind die Teilnahmegebühren?

Die Gebühren für eine Teilnahme an einem Öffentlichen Seminar zur politischen Bildung finden Sie hier und für die Teilnahme an einem Alterssicherungsseminar hier.

Bei Seminaren zur Persönlichkeitsbildung für Bundeswehrgruppen ergeben sich die Kosten aus der erbrachten Leistung und hängen somit von Dauer und Umfang des Seminars (Referentenkosten, Eintrittspreise, Anzahl der Teilnehmenden, Verpflegungswünschen, Hotelkosten etc.) ab. Wir bitten Sie diesbezüglich mit uns Verbindung aufzunehmen, da wir jedes Seminar für Bundeswehrgruppen individuell und nach Absprache ausplanen.

Schulungen im Bereich Beteiligungsrechte
Bei Schulungen außerhalb der Liegenschaft orientiert sich das Bildungswerk bei seiner Preisgestaltung am einschlägigen Rundschreiben des Bundesinnenministeriums vom 6. Mai 2022 „Kostenerstattung für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen sowie die hierfür notwendigen Freistellungen nach § 54 Abs. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)“. Die Höhe der Teilnehmerbeiträge können Sie hier nachlesen.

Höhe des Gesamtbetrages einer Inhouse-Schulung richtet sich nach der konkreten Leistungserbringung durch das Bildungswerk.

 

8. Kann ich vor Seminarbeginn Mitglied im DBwV werden und von Sonderkonditionen profitieren?

Für DBwV-Mitglieder gelten im Falle unserer öffentlichen Seminare zur politischen Bildung und Alterssicherungsseminaren reduzierte Teilnehmergebühren. Im Vorfeld des Seminars kann ein Antrag auf Mitgliedschaft im Deutschen BundeswehrVerband gestellt werden. Ist dieser bis zur Bearbeitung der Seminaranmeldung bestätigt, wird Ihnen nur der Teilnahmebeitrag eines DBwV-Mitgliedes in Rechnung gestellt.

9. Welche Leistungen sind im Preis enthalten?

Welche Leistungen im Preis inbegriffen sind, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Schulungs- oder Seminarangebot.

10. Wann sind die Teilnehmergebühren zu entrichten?

Im Falle von öffentlichen Seminaren zur politischen Bildung und Alterssicherungsseminaren ist der Teilnahmebeitrag unter der Angabe der Rechnungs- und Veranstaltungsnummer sowie Ihres Namens bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung auf das Konto des Bildungswerks zu überweisen.

Volksbank Köln Bonn eG
IBAN: DE61 3806 0186 3005 2240 11
BIC: GENODED1BRS

Die Zahlungsfristen im Bereich Schulungen zu den Beteiligungsrechten und Seminare zur Persönlichkeitsbildung für Bundeswehrgruppen sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Hier erfolgt die Begleichung grundsätzlich nach der Schulung bzw. dem Seminar.

11. Werden bei einer Absage bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurückerstattet?

Bei der Absage eines zuvor verbindlich gebuchten Seminars zur Alterssicherung oder öffentlichen Seminars zur politischen Bildung bis vier Wochen vor Seminarbeginn erhalten die Teilnehmer den eingezahlten Betrag und eventuelle Zuschläge (z.B. für Unterbringung im Einzelzimmer) vollumfänglich zurück. Im Falle einer späteren Absage, des Nichterscheinens oder einer vorzeitigen Abreise kann der Teilnahmebeitrag und eventuelle Zuschläge nicht mehr erstattet werden.

Die Stornierungsfristen bei Seminaren zur Persönlichkeitsbildung für Bundeswehrgruppen werden individuell vereinbart.

Stornierungsfristen für Schulungen im Bereich der Beteiligungsrechte entnehmen Sie bitte den AGB.

12. Wie erfolgt die Seminaran- und-abreise? Kann ich früher an- oder/und später abreisen?

Bei allen Seminaren und Schulungen des Bildungswerk erfolgt die An- und Abreise in eigenen Verantwortung.

Sollten Sie vor Beginn des Seminars anreisen und/oder nach dessen Ende noch in der Tagungsstätte bzw. im Hotel bleiben wollen, müssen Sie dies selbständig mit der Tagungsstätte bzw. dem Hotel abklären und privat abrechnen. Der Verweis auf die Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung des Bildungswerks im Hause kann sich ggf. finanziell vorteilhaft auswirken (Sonderkonditionen).

Wichtig: Fallen im Zusammenhang mit einer Abreise vor dem offiziellen Ende des Seminars Stornierungskosten an, werden diese vollumfänglich in Rechnung gestellt. Getätigte Teilnehmerbeiträge werden nicht erstattet (auch nicht anteilig).

 

13. Sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in den Teilnahmegebühren inbegriffen?

Bei öffentlichen Seminaren zu politischen Bildung sind die Kosten a) der Seminarinhalte (Referentenhonorare, Raummieten, Transfers bei wechselnden Seminarorten, Eintrittsgelder), b) der Unterbringung (Tagungsstätte oder Hotel) und c) der Verpflegung in Form von Halbpension im Preis inbegriffen.

Bei Alterssicherungsseminaren gelten a) und b) entsprechend. Die Verpflegung erfolgt in Form von Vollpension.

Bei Seminaren zur Persönlichkeitsbildung für Bundeswehrgruppen werden Unterbringung und Verpflegung im Vorfeld mit dem Projektverantwortlichen geklärt.

Für Schulungen im Bereich der Beteiligungsrechte gilt: An den jeweiligen Veranstaltungstagen werden die Teilnehmer in Vollpension verpflegt. An Anreisetagen, die nicht auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, erhalten die Teilnehmer eine Abendverpflegung, an Abreisetagen ein Frühstück.

Eine über die Mahlzeiten hinausgehende Verköstigung sowie eventuell individuell anfallende Nebenkosten (Telefon, Minibar in der Tagungsstätte usw.) sind von den Teilnehmern persönlich zu tragen und spätestens bei Abreise in der Tagungsstätte zu bezahlen.

14. Fahrtkostenerstattung

Seminar- und Schulungsteilnehmer können keine Fahrtkosten beim Bildungswerk gelten machen. Die An- und Abreise erfolgt in eigener Zuständigkeit.

15. Gibt es eine Anzugsordnung?

Eine offizielle Anzugsordnung gibt es bei öffentlichen Seminaren zur politischen Bildung und Alterssicherungsseminaren nicht. Wir empfehlen Business Casual. Sollte es Programmpunkte geben, bei denen eine respektvollerer Kleidungswahl geboten ist (z.B. Botschaftsbesuch), wird darauf zeitgerecht hingewiesen.

Bei Seminaren zur Persönlichkeitsbildung für Bundeswehrgruppen und Schulungen im Bereich der Beteiligungsrechte entscheidet der militärische Vorgesetzte über die Anzugsordnung.

 

16. Wann erhalte ich das konkrete Seminarprogramm?

Bei öffentlichen Seminaren zur politischen Bildung erhalten Sie spätestens vier Wochen vor Beginn das entsprechende Programm. Auf Besonderheiten in der Tages- und Programmgestaltung werden Sie zeitgerecht hingewiesen. Kurzfristige Änderungen (infolge von: Ausfall von Referenten o.ä., Einschränkungen durch Witterung, Pandemien, Naturkatastrophen etc.) im Programmablauf müssen wir uns leider vorbehalten.

17. Habe ich die Möglichkeit Bildungs- oder Sonderurlaub für die Seminare des Bildungswerks zu beantragen? Wie kann ich die Teilnahme nachweisen?

Die öffentlichen Seminare zur politischen Bildung des Bildungswerkes erfüllen die Bedingungen der Verordnung für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst in der Fassung vom 15.01.1991 bzw. für Sonderurlaub nach der Soldatenurlaubsverordnung. Eine entsprechende Bescheinigung, ausgestellt durch die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), geht Ihnen im Vorfeld per E-Mail zu. Im Anschluss erhalten Sie außerdem eine Teilnahmebestätigung.

Wichtig: Bitte klären Sie führzeitig mit ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn, ob die o.g. Bescheinigung der bpb für die Gewährung von Sonder- oder Bildungsurlaub ausreicht. Dies betrifft insbesondere Beamte oder Angestellte der Länder. Die Bestimmungen zur Gewährung von Sonder- und Bildungsurlaub unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

Für Ihre Teilnahme an unseren Schulungen im Bereich der Beteiligungsrechte werden Sie üblicherweise freigestellt.

 

18. Welche Auswirkungen hat die Bewertung der Seminare und Schulungen?

Natürlich wollen wir mit unserem Bildungsangebot Ihren Ansprüchen genügen. Wir nehmen konstruktive Kritik und Verbesserungsvorschläge an unserer Arbeit sehr gerne auf und versuchen, diese bei späteren Veranstaltungen zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck bitten wir die Teilnehmer, am Ende des Seminars eine persönliche Einschätzung der Veranstaltung (Referenten, Tagungsstätte, etc.) zu geben.

19. Mitnahme von Tieren

Die Mitnahme und der Aufenthalt von Tieren in den Tagungsstätten und Hotels ist grundsätzlich nicht gestattet.