Jugend- & Auszubildendenvertretung

Die Schulung steht allen Jugend- und Auszubildendenvertretungen der Bundeswehr, sowie anderen Bereichen ohne Einschränkungen offen. Gemäß §§ 105 i.V.m. 54 Abs. 1 hat jedes - noch nicht geschulte - ordentliche Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung Anspruch auf eine Grundschulung.

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